AUSSCHREIBUNG von Ausbildungsplätzen für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes bei den
Landespolizeikommanden (gemäß Abschnitt VII AusG, BGBl Nr. 85/89 in der derzeit geltenden Fassung)
Bei den Landespolizeikommanden ist beabsichtigt, im Jahr 2010 insgesamt zehn männliche und weibliche Vertragsbedienstete mit Sondervertrag im Rahmen der Förderung des
Spitzensportes für eine künftige Verwendung im Exekutivdienst aufzunehmen.
Diese Ausbildungsplätze gelangen somit im Sinne des Abschnitt VII AusG 1989, BGBl 85/1989 i.d.g.F, zur Ausschreibung.
Die Ausschreibungsfrist endet mit 10. März 2010
Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Abschnitt VII, Unterabschnitt C, des AusG 1989 und umfasst:
Die Feststellung über die Einstufung als Spitzensportler/In erfolgt entsprechend der nachstehenden Richtlinien durch eine Kommission im Bundesministerium für Inneres:
Definition Spitzensport:
Unter dem Titel "Spitzensport" sind jene Athleten und Athletinnen Österreichs einzuordnen bzw. anzusprechen, die nach den internen Qualifikationsrichtlinien der von der
Bundessportorganisation anerkannten Fachverbände (siehe Anlage 1) in einem „A“, „B“ oder vergleichbarem Kader aufgenommen sind und nach den Einstufungsrichtlinien des BM.I als
Spitzenleistungen im internationalen Vergleich gewertet werden können. Der Nachwuchsförderung wird hierbei ein besonderer Stellenwert gegeben.
Einstufungsrichtlinien:
Für die Beurteilung der Leistungen werden insbesondere nur solche herangezogen, die bei internationalen Sportgroßveranstaltungen (z. B. Olympische Spiele, Welt- und
Europameisterschaften, Welt- und Europacup-Einzelwertung oder vergleichbare Wettkämpfe) in den letzten 12 Monaten erzielt wurden.
Ebenfalls zur Beurteilung der Einstufung wird die voraussichtliche sportliche Leistungsfähigkeit/Leistungsentwicklung aufgrund des geplanten Vorbereitungsprogrammes zur Erreichung
der definierten Jahreszielsetzung beurteilt.
Weitere Kriterien die bei der Beurteilung der Einstufung herangezogen werden:
Bundessportorganisation – 57 Fachverbände
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Amateurboxen |
Eisschnellauf Eisstocksport Faustball Fechten Floorball Flugsport Fußball Gewichtheben Golf Handball Hockey Jagd- und Wurftauben Judo |
Kanu Karate Kickboxen Kraftdreikampf Leichtathletik Mod. Fünfkampf Orientierungslauf Pferdesport Rad Rodeln Rollsport Rudern Rugby Schach |
Schießen Schwimmen Segeln Skibob Skilauf Sportkegeln Squash Taekwondo Tanzsport Tauchen Tennis Tischtennis Triathlon Turnen Volleyball Wasserski |
Nach einer entsprechenden Einstufung erfolgt die Sicherheitsüberprüfung durch eine Sicherheitsbehörde.
Im Anschluss daran werden die Bewerber/Innen von einem Landespolizeikommando zu einem schriftlichen Test sowie zu einem Aufnahmegespräch (Exploration) zwecks Feststellung der
grundsätzlichen Eignung für den Exekutivdienst eingeladen.
In weiterer Folge werden die bestgereihten Bewerber/Innen entsprechend der Vorschrift über die körperliche Eignung für den Exekutivdienst zu einer polizeiärztlichen Untersuchung
(1. Teil) und im Falle einer entsprechenden Eignung in weiterer Folge einem sportmotorischen Test (2. Teil) unterzogen.
Nach positiver Absolvierung aller vorgesehenen Tests und Untersuchungen erfolgt entsprechend der vorgesehenen Ausbildungsplätze die Benachrichtigung von der beabsichtigten
Aufnahme als Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung durch das betreffende Landespolizeikommando.
Das im Falle der Aufnahme begründete Ausbildungsverhältnis ist als Vorbereitung für die Verwendung auf einem Arbeitsplatz des Exekutivdienstes vorgesehen und beinhaltet sowohl
eine Präsenzausbildung als auch Praktika auf Polizeidienststellen.
Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst mittels Dienstvertrag für 48 Monate befristet begründet. Für diesen Zeitraum gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29% des
Gehaltes eines Beamten/einer Beamtin der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 (rund € 1.000,- brutto) zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2
VBG 1948 i.d.g.F. vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt).
Für den Zeitraum der Absolvierung der Praktika auf Polizeidienststellen gebühren überdies die für Beamte/Innen der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen
und Nebengebühren.
Festgehalten wird, dass die Grundausbildung innerhalb dieser 48 Monate positiv abzuschließen ist.
Bewerber/Innen für diese Ausbildungsplätze haben neben der Einstufung als Spitzensportler (siehe beiliegende Richtlinien) folgende Erfordernisse zu erfüllen:
Schriftliche Bewerbungen können persönlich oder im Postwege direkt bei einem der nachstehenden Landespolizeikommanden eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene
Bewerber/Innen, welche die in dieser Ausschreibung angeführten Erfordernisse für die angestrebte Verwendung erfüllen und die ihre Bewerbung spätestens am letzten Tag der
Ausschreibungsfrist bei einem Landespolizeikommando einbringen. Bei den im Postwege eingebrachten Bewerbungen gilt das Datum des Poststempels.
Bewerbungsadresse des Landespolizeikommandos für Vorarlberg:
Landespolizeikommando Vorarlberg
Bahnhofstraße 45
6900 Bregenz
Tel: 059 133 - 80
Email: LPK-V@polizei.gv.at
Der Bewerbung sind beizuschließen:
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind bei allen Polizeidienststellen und bei den Landespolizeikommanden erhältlich.
Gemäß § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 i.d.g.F. wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind und
besonders berücksichtigt werden.